Möglichkeiten zum Auslandsaufenthalt

Vor allem in der Oberstufe bietet sich die Möglichkeit eines längeren Auslandsaufenhalt. Dieses Abenteuer bringt unvergessliche Erfahrungen mit sich, aber es müssen auch Aspekte und Konsequenzen bedacht werden. Im Folgenden finden Sie zentrale Informationen zu Möglichkeiten und zu Abläufen, die bei einem Auslandsaufenthalt bedacht werden müssen.

Auslandsaufenhalt - Vorüberlegungen

Wer sich mit dem Gedanken trägt, in der Oberstufe für eine längere Zeit ins Ausland zu gehen, muss sich zunächst über viele Fragen klar werden, die sowohl persönliche Wünsche und Erwartungen als auch Aspekte der Schullaufbahn betreffen. Die  Schule  tritt  in  diesem  Prozess  der  Urteilsbildung beratend auf.  Sie  informiert  über das Verfahren und kann vielfältige Erfahrungen in einer Beratung einfließen lassen. Die Entscheidung  selbst  und  die  konkrete  Planung  bleiben aber den  SchülerInnen  und  ihren Eltern überlassen.

Ansprechpartner für Fragen zum Austausch ist insbesondere Herr Schneider sowie die Klassenlehrer, die (kommenden) Jahrgangsstufenleiter und die Koordinatoren. Sie geben alle nötigen Informationen gerne weiter.

Warum ins Ausland?

Gründe für das "Abenteuer in der Ferne"

Der sprichwörtliche „Blick über den Tellerrand“ bringt viele Vorteile mit sich. Ein Auslandsaufenthalt verbessert aber nicht nur die Sprachkenntnisse und motiviert für das neue Schuljahr nach dem Aufenthalt. Vielmehr werden durch die Auseinandersetzung mit einer fremden Kultur Selbständigkeit und Flexibilität gefördert, aber auch die Persönlichkeit gestärkt. Man wächst also im Ganzen.

Für wen ist das Angebot?

Beratungsgespräche führen

Die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts ist daher einerseits besonders attraktiv für Schülerinnen und Schüler, die kontaktfreudig und aufgeschlossen für neue Erfahrungen sind und Interesse an der Kultur des Landes und der Fremdsprache haben. Andererseits kann man auch - wenn man mutig ist - über einen Auslandsaufenthalt lernen, seine Grenzen zu überwinden. Ein Beratungsgespräch ist in jedem Fall aber unerlässlich.

Das sollte man außerdem bedenken

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?

Insbesondere durch die Schulzeitverkürzung mit G8, die eine kompakte Stoffvermittlung auch in der Einführungsphase nach sich zieht, und durch die am Ende der Einführungsphase vergebenen Abschlüsse (Mittlerer Schulabschluss/ Realschulabschluss) wird die Entscheidung für ein Auslandsjahr in Stufe 10 nicht erleichtert.  

Folgende Zeitmodelle sollten  Eltern und Schüler bei ihren Überlegungen im Auge haben. Insgesamt kann man zwischen einer einjährigen Dauer und mehrmonatigen Aufenthalten unterscheiden. Unabhängig davon, für welches Modell man sich entscheidet: In jedem Fall muss versäumter Unterrichtsstoff eigenständig nachgeholt werden. Ausländische Bildungsnachweise und Abschlüsse können nicht anerkannt werden.

1. Möglichkeit: Einjähriger Aufenthalt - EF überspringen
2. Möglichkeit: Einjähriger Aufenthalt - EF nach dem Ausland
3. Möglichkeit: Einjähriger Aufenthalt - Ausland nach der EF
4. Möglichkeit: Ausland während des 1. Halbjahrs der EF
5. Möglichkeit: Ausland während des 2. Halbjahrs der EF
6. Möglichkeit: Begrenzter Zeitraum in der EF
7. Möglichkeit: Aufenthalt während der Q1
8. Möglichkeit: Nach dem Abitur oder im Studium

Rechtsgrundlage APO-GOSt §4

Beliebt sind Auslandsaufenthalte während der gymnasialen Oberstufe. Hierzu gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten. Beantragung,  Genehmigung  und  Durchführung  eines  Auslandsaufenthaltes  in der gymnasialen Oberstufe sind in §4 APO-GOSt geregelt (vgl. unten). Beachten Sie auch das allgemeine "Merkblatt zum Auslandsaufenthalt" (siehe Downloadbox):

(1)  Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe (EF und Q1) können Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt gemäß § 43 Abs. 3 Schulgesetz beurlaubt werden. Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn grundsätzlich in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Das zweite Jahr der Qualifikationsphase kann nicht für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.

(2)  Schülerinnen und Schüler, die einen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase beabsichtigen, müssen rechtzeitig im 2. Halbjahr der Klasse 9 durch die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung stellen, aus dem zu ersehen ist, wie die Schullaufbahn nach Rückkehr in der Oberstufe fortgeführt werden soll (s. Punkt 3). Die Entscheidung der Schulleitung wird dem Antragsteller nach Prüfung mitgeteilt.

(3)  Schülerinnen und Schüler, die zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder einem halbjährigen Auslandsaufenthalt im 2. Halbjahr der Einführungsphase beurlaubt sind, können ihre Schullaufbahn
ohne Versetzungsentscheidung in der Qualifikationsphase fortsetzen, wenn aufgrund ihres Leistungsstandes zu erwarten ist, dass sie erfolgreich in der Jahrgangsstufe mitarbeiten können.Die Schullaufbahn kann mit Beginn der Qualifikationsphase fortgesetzt werden, wenn vor dem Antrag auf Beurlaubung auf dem Zeugnis der Klasse 9/I oder 9/II im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung ausgewiesen sind. Die Einführungsphase wird in diesen Fällen rechtlich gesehen nicht übersprungen. Der einjährige Auslandsaufenthalt tritt an die Stelle des Besuches der Einführungsphase.

(4)  Es ist ein Nachweis über die durchgehende Teilnahme am Unterricht an einer ausländischen Schule zu erbringen.

(5) Ausländische Leistungsnachweise können bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nicht übernommen werden.

Schulabschlüsse

Hier gilt es zu beachten: Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird bei G8 nicht mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erworben. Die Fachoberschulreife erlangt man erst nach Abschluss der Einführungsphase mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die ohne Versetzungsentscheidung in die Qualifikationsphase eintreten, nicht die Fachoberschulreife besitzen. Diese erlangt man erst nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahre der Qualifikationsphase.

Folgendes ist unbedingt zu beachten: Setzt man bei einem Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase seine Schullaufbahn im ersten Jahr der Qualifikationsphase ohne Versetzungsentscheidung fort und hat das erste Jahr der Qualifikationsphase nicht erfolgreich durchlaufen, besteht die Gefahr, dass man die gymnasiale Oberstufe mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 verlassen muss.

Verfahren in der Schule - Wie und wann stelle ich den Antrag?

Die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Schulleitung sollte frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt geschehen, um die verschiedenen Möglichkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schuljahr im Ausland zu besprechen. Bei Fragen wenden Sie sich rechtzeitig, am besten ein Jahr im Voraus, an Herrn Schneider.

Formloser Antrag nach Beratung: Ist die Frage nach der Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an einem Schüleraustausch in der Beratung durch die Schule, insbesondere durch die Klassenleitung und die Koordinatoren, abgeklärt, stellen die Eltern den Antrag auf Beurlaubung über die Klassenleitung an die Schulleitung. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler für maximal 1 Jahr beurlauben.

Fristen: Für einen Auslandsaufenthalt im ersten Schulhalbjahr der EF muss der Antrag bis Ende Februar des Vorjahres bei der Schulleitung eingegangen sein, für einen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der EF oder der Q1 muss der Antrag bis Ende April des Vorjahres eingereicht werden. Für eine eventuelle Anerkennung der deutschen Leistungen bei der ausländischen Schule bzw. der Austauschorganisation können gesonderte Fristen relevant sein. Bewerbungsinformationen beachten!

Anlagen zum Antrag: Als Anlagen sind eine Kopie des Halbjahreszeugnisses und Angaben zur Dauer des Aufenthalts und zur Adresse der ausländischen Schule beizufügen. Eine Bestätigung über die Teilnahme am Unterricht an der ausländischen Schule kann nachgereicht werden.

Verpflichtungen während des Austauschs: Wird ein ganzjähriger Schüleraustausch mit der Jgst. 10/I begonnen, verpflichtet sich der Antragsteller, die notwendigen Unterlagen für die Kurswahlen für die Q1 zu besorgen und die Angaben zur Schullaufbahn fristgerecht beizubringen (u.a. Kontaktaufnahme mit der Stufenleitung). Hierfür ist die Schülerin/ der Schüler selbst verantwortlich!

In jedem Fall muss versäumter Unterrichtsstoff eigenständig nachgeholt werden. Ausländische Bildungsnachweise und Abschlüsse können nicht anerkannt werden.

Berichte von Exkursionen, Klassen- und Austauschfahrten!

Zur Schülerzeitung

Sprachliche Vorbereitung

Zertifikate sorgen für Sicherheit

Für einen Austausch kann man sich hinsichtlich seiner sprachlichen Fähigkeiten gut vorbereiten. Es werden drei  AG zu verschiedenen Sprachzertifikaten angeboten: DELF für Französisch, das Cambrige-Zertifikat für Englisch und das TELC-Zertifikat für Spanisch. Diese drei AG haben eine separate Informationsseite unter folgendem Link:

Austausch über externe Organisationen

Intensive Möglichkeiten des kulturellen Austauschs: längere Aufenthalte


Wer nicht ganz so lange ins Ausland möchte, findet sicher interessante Alternativen über die schulinternen Austauschmöglichkeiten. Diese sind meistens auf ein bis drei Wochen ausgelegt.

Weitere externe Links

Als Inspiration: