Informationen für Eltern

Für ein erfolgreiches pädagogisches Gelingen ist eine intensive Elternarbeit unverzichtbar. Daher legt das Gymnasium Herkenrath großen Wert auf ein gemeinsames Miteinander mit den Eltern und Erziehungsberechtigten im schulischen Alltag. Unten stehend finden Sie nähere Informationen zum alltäglichen Ablauf an unserer Schule sowie wichtige Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens.

Allgemeine Informationen für Eltern

Zur Orientierung: Wo finde ich was?

Auf dieser Unterseite finden Sie zentrale, allgemeine Informationen zum Ablauf des Schullebens und zu den Regularien am Gymnasium Herkenrath. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Bereichen.

Interner Bereich

Relevante Elternmails, die in der Regel über die Pflegschaftsvorsitzenden an Sie gemailt werden, Stundenpläne und interne Informationen finden Sie im passwortgeschützten Schüler-bereich.

Allgemeine Elternbriefe und Formulare

Allgemeine Elternbriefe, Formulare, u.a. Anmelde- und Beurlaubungsformulare, sowie allgemeine Downloads finden Sie im Bereich "Elternbriefe" unter dem nachstehendem Link.

Informationen zur Coronapandemie

Alle Informationen zu Regeln bezüglich Corona bzw. zum Umgang mit dem Coronavirus am Gymnasium Herkenrath finden Sie unter folgendem Link.

Alltag am Gymnasium Herkenrath

Im Nachfolgenden finden Sie einige allgemeine Informationen zum Schulalltag am Gymnasium Herkenrath. Nähere Ausführungen zu vielen der hier genannten Punkte finden Sie über das Hauptmenü sowie über ggf. angegebene Querverlinkungen.

Ausgleichs- und bewegliche Ferientage
Beurlaubungen
Krankheitsfall allgemein
Elternberatung: Elternsprechtag und Sprechstunden
Infektiöse Krankheiten/ Kopfläuse
Corona und Umgang mit der Pandemie
Schulplaner
Studientage
Greencard für die Sekundarstufe I
Versicherungsschutz
Versetzungsregeln und Nachprüfungen
WUPSI-Antrag: Busbeförderung für Schüler

Mitwirkung in der Schule

Einer der Grundsätze zur Mitwirkung in der Schule ist im Schulgesetz NRW fest verankert:

„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.“

Dieser Passus entfaltet zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern am Gymnasium Herkenrath, die Ihnen im Folgenden kurz erläutert werden sollen:

Wahlen in den Klassen, Jahrgangsstufen und Kursen

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Wer?
Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5

Wen?
Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufensprecherinnen und -sprecher und deren Vertreterinnen und Vertreter (§ 74 Abs. 2 SchulG)

Erläuterungen
Hat eine Jahrgangsstufe mehr als 20 Personen, wählt sie für je weitere angefangene 20 Personen eine weitere Vertretung für den Schülerrat (§ 74 Abs. 3 SchulG).

Wahlen in der Lehrerkonferenz

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Wer?
Lehrerinnen und Lehrer

Wen?
Lehrerrat
(§ 69 Abs. 1 SchulG) und Vertretungen für die Schulkonferenz (§ 68 Abs. 4 SchulG)

Mitarbeit in den Fachkonferenzen

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Wer?
Lehrerinnen und Lehrer einer Fachschaft, gewählte Eltern- und Schülervertreter

Erläuterung
Fachkonferenzen finden in der Regel ein- bis zweimal pro Schuljahr statt. Mitglieder der Fachkonferenzen sind die Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Je zwei Vertretungen der Eltern und Schüler können pro Fach als Mitglieder mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teilnehmen. Im Rahmen der Fachkonferenzen wird u.a. über die Anschaffung neuer Lehrwerke diskutiert, über Curricula und Leistungskonzepte abgestimmt, so dass Sie als Eltern hier einen vertieften Blick in einzelne Fächer und Schulbereiche erhalten.

Wahlen in den Klassenpflegschaften

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Wer?
Eltern der Klassenpflegschaft

Wen?
Vorsitz und Stellvertretung ihres Organs (§ 73 Abs. 1 SchulG)

Erläuterungen
Wahlberechtigte Mitglieder der Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Jahrgangsstufe. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme (§ 73 Abs. 1 SchulG).

Die Klassenpflegschaft dient der intensiven Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Hierzu gehören neben Informationen und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule auch die unterrichtliche und erzieherische Arbeit in der Klasse. So können hier viele Themenbereiche in den Fokus gerückt werden: Hausaufgaben und damit verbundene Regularien, Leistungsüberprüfungen/ Modalitäten der Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, Erziehungsschwierigkeiten, Austausch über eventuelle Klassenausflugsziele.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und Stellvertreter/in. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Bei Zwillingen in einer Klasse haben die Eltern entsprechend zwei Stimmen.

Wahlen in den Jahrgangsstufenpflegschaften

Chevron
Wer?
Eltern der Jahrgangsstufenpflegschaft

Wen?
Vertretungen für die Schulpflegschaft (§ 73 Abs. 3 SchulG)

Erläuterungen
Wahlberechtigte Mitglieder der Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Jahrgangsstufe. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme (§ 73 Abs. 1 SchulG).

Die Jahrgangsstufenpflegschaft dient der intensiven Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Hierzu gehören neben Informationen und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule auch die unterrichtliche und erzieherische Arbeit in der Klasse.

So können hier viele Themenbereiche in den Fokus gerückt werden: Hausaufgaben und damit verbundene Regularien, Leistungsüberprüfungen/ Modalitäten der Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, Erziehungsschwierigkeiten, Austausch über eventuelle Ausflugsziele.

Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Das heißt für 61 Schülerinnen und Schülerwerden 4 Vertreterinnen und Vertretergewählt. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

Wahlen SV/ Schülerrat

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Wer?
Schülerrat/ 

Wen?
Schülersprecherin/ Schülersprecher und deren Stellvertretung (§ 74 Abs. 3 SchulG)
* Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 als Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz (§§ 63 Abs. 3, 74 Abs. 3 SchulG), Schulpflegschaft (§§ 63 Abs. 3, 74 Abs. 3 SchulG), Fachkonferenzen (§§ 63 Abs. 3, 74 Abs. 3 SchulG)
* Delegierte für überörtliche Schülervertretungen (§ 74 Abs. 3 SchulG)
* Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer (§ 74 Abs. 7 SchulG)

Erläuterungen
Mitglieder des Schülerrates und somit wahlberechtigt sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen und die weiteren Vertretungen der Jahrgangsstufen. Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher ist Vorsitzende/r des Schülerrats (§ 74 Abs. 3 SchulG). Auf Antrag kann der Schülersprecher auch von der Schülerversammlung gewählt werden (§ 74 Abs. 3 SchulG).

Wahlen der Schulpflegschaft

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Wer?
Schulpflegschaft

Wen?
Vorsitz oder Stellvertretung für Ihr Organ
(§ 72 Abs. 1 SchulG)
Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz (§ 72 Abs. 2 SchulG) => Wählbar sind alle Eltern
Vertretung der Eltern für die Fachkonferenzen (§ 72 Abs. 2 SchulG) => Wählbar sind alle Eltern

Erläuterungen
Mitglieder der Schulpflegschaft und somit wahlberechtigt sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufenpflegschaften gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglied der Schulpflegschaft (§ 72 Abs. 1 SchulG).

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie aus den Vorsitzenden der Jahrgangsstufen gewählten Vertretern zusammen. Die Stellvertreter sowie vom Schülerrat gewählte Schüler ab Klasse 7 können beratend an den Entscheidungen bzw. Sitzungen teilnehmen. Gleiches gilt für die Schulleitung.

Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter/innen. Zentrale Aufgabe der Schulpflegschaft ist es, die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen zu wählen. Die Schulpflegschaft vertritt außerdem die Interessen aller Eltern der Schule bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät außerdem über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. In diesem Zusammenhang kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.

Insgesamt ist die Schulpflegschaft ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.

Wahlen der Schulkonferenz

Chevron
Wer?
Schulpflegschaft

Wen?
Vorsitz oder Stellvertretung für Ihr Organ
(§ 72 Abs. 1 SchulG)
Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz (§ 72 Abs. 2 SchulG) => Wählbar sind alle Eltern
Vertretung der Eltern für die Fachkonferenzen (§ 72 Abs. 2 SchulG) => Wählbar sind alle Eltern

Erläuterungen
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Die Schulkonferenz kann außerdem Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz besteht bei Schulen mit mehr als 500 Schülern aus 18 Mitgliedern. Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrer, Eltern und Schüler im Verhältnis „1 zu 1 zu 1“, also jeweils 6 Lehrer, 6 Elternteile, 6 Schüler. Nur bei Stimmgleichheit hat die Schulleitung Stimmrecht.

Mitwirken und Mithelfen im Förderverein

Eine weitere Möglichkeit am Schulleben teilzunehmen ist ein Beitritt in den Förderverein der Schule. Eine adäquate Ausrüstung der Klassen- und Fachräume sowie ein zeitgemäßer Medienbestand und eine freundliche Umgebung, in der sich Schüler und Lehrer wohlfühlen, machen moderne Unterrichtskonzepte und das Vermitteln zentraler Kompetenzen erst möglich. Nur so wird ein nachhaltiges Lehren wie Lernen gewährleistet. Ohne den Förderverein und der Mithilfe engagierter Eltern wären derartige Bereicherungen, wie z.B. die Neueinrichtung von drei Computerfachräumen, nicht möglich.

FAQ zu Office 365/ Teams

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 sollen alle Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schulgemeinde mit Office 365 ausgestattet werden.

Was kostet uns das Office 365 Paket?
Für welche Klassen ist das System denn vorgesehen?
Bekommen die Schüler eine Software, die auf den PC installiert werden muss?
Wie nutzen die Schüler die Office-Programme?
Kann das vorhandene Office-Paket überschrieben werden?

Digitale Schulbücher: Anleitungen

Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 werden alle 5. und 6. Klassen in ausgewählten Fächern zusätzlich zur Printfassung mit digitalen Schulbüchern ausgestattet. Wie mit den Lizenzen umzugehen ist, finden Sie nachfolgend.

Organisation Elternsprechtag

Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr statt, in der Regel im November und im Mai. Sie dienen dazu, den Eltern Rückmeldung bzw. einen Überblick über die Leistungen ihres Kindes in den verschiedenen Fächern zu ermöglichen. Ca. eine Woche vor dem Elternsprechtag können zwischen Lehrern und Schülern Termine abgesprochen werden. Entsprechende Elternbriefe dazu werden zeitnah ausgeteilt. Für jeden Termin stehen max. 10 Minuten zur Verfügung, d.h. es können in diesem Rahmen keine ausführlichen Beratungsgespräche stattfinden.

Termine werden im Bedarfsfall zunächst direkt vom Lehrer an Schüler vergeben. 

Für ausführliche Besprechung von Fördermaßnahmen oder schulischen Problemen sollte unbedingt ein separater Termin mit der Lehrkraft vereinbart werden, da im Interesse eines geregelten bzw. koordinierten zeitlichen Ablaufs der 10-Minuten Takt unbedingt eingehalten werden muss. Ein solcher Termin ist über das Sekretariat oder der schulischen E-Mailadresse der Lehrkraft zu vereinbaren.