Für ein erfolgreiches pädagogisches Gelingen ist eine intensive Elternarbeit unverzichtbar. Daher legt das Gymnasium Herkenrath großen Wert auf ein gemeinsames Miteinander mit den Eltern und Erziehungsberechtigten im schulischen Alltag. Unten stehend finden Sie nähere Informationen zum alltäglichen Ablauf an unserer Schule sowie wichtige Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens.
Auf dieser Unterseite finden Sie zentrale, allgemeine Informationen zum Ablauf des Schullebens und zu den Regularien am Gymnasium Herkenrath. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Bereichen.
Stundenpläne aller Klassen/ Oberstufen und interne Informationen finden Sie im passwortgeschützten Schülerbereich.
Allgemeine Elternbriefe, Formulare, u.a. Anmelde- und Beurlaubungsformulare, sowie allgemeine Downloads finden Sie im Bereich "Elternbriefe" unter dem nachstehendem Link.
Alle Informationen zum GyH finden Sie in unserem Glossar. Dieses wird sukzessiv weiter ausgebaut. Sollte Ihnen ein wichtiger Begriff fehlen, schreiben Sie dies gerne an [email protected].
Im Nachfolgenden finden Sie einige allgemeine Informationen zum Schulalltag am Gymnasium Herkenrath. Nähere Ausführungen zu vielen der hier genannten Punkte finden Sie über das Hauptmenü sowie über ggf. angegebene Querverlinkungen.
Pro Schuljahr gibt es 3 bis 4 bewegliche Ferientage. Vom Ministerium wird die Anzahl der beweglichen Ferientage festgelegt, dies sind 3 oder 4 pro Schuljahr. Die Schulkonferenz legt die Termine für diese Ferientage individuell für die eigene Schule fest. Am Gymnasium Herkenrath sind dies in der Regel: der Freitag nach Weiberfastnacht, Rosenmontag, der Freitag nach Christi Himmelfahrt. Bei 4 Tagen ist zusätzlich noch der Faschingsdienstag frei. Der Tag nach Fronleichnam liegt mitten in der Abiturzeit und wird daher oft nicht frei gegeben.
1-2 Ausgleichstage: Der Tag der offenen Tür findet an einem Samstag statt. Hierfür kann die Schulkonferenz einen Ausgleichstag genehmigen. Für den Präsentations-Samstag einer Projektwoche (alle zwei Jahre) kann die Schulkonferenz ebenfalls einen Ausgleichstag genehmigen.
Bei vorhersehbaren Verhinderungen des Schulbesuchs müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Für bis zu zwei Tagen kann eine Beurlaubung beim Klassenlehrer bzw. bei der Stufenleitung beantragt werden, bevorzugt über den Schulplaner. Für mehr als zwei Tage, den Tag der offenen Tür, den Präsentationstag der Projektwoche und Tage vor oder nach den Ferien kann nur der Schulleiter die Beurlaubung aussprechen. Hierfür muss das offizielle Formular "Antrag auf Beurlaubung" mindestens eine Woche zuvor bei der Schulleitung eingereicht werden. Das Formular finden Sie unter "Elternbriefe" im Bereich "Formulare".
Weitere Informationen siehe "Krankheitsfall".
Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Unterricht und Schulveranstaltungen verpflichtet. Sollte ein Schüler aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Unterricht oder Schulveranstaltungen versäumen, so müssen die Erziehungsberechtigten die Schule unterrichten (Informationspflicht) und unmittelbar nach Wiederbesuch der Schule, spätestens nach sieben Tagen, eine unterschriebene Entschuldigung vorlegen (Dokumentationspflicht). Schriftliche Entschuldigungen sind ab dem Schuljahr 2018/19 in der Sekundarstufe I über den Schulplaner vorzulegen.
Am ersten Erkrankungstag benachrichtigen die Eltern die Schule per kurzer E-Mail an die Klassenleitung/ Stufenleitung und an das Sekretariat ([email protected]).
Dies ersetzt aber nicht die unterschriebene Entschuldigung im Schulplaner (Sekundarstufe I). Ein zusätzlicher Anruf im Sekretariat ist nicht zwingend nötig, aber hilfreich, sofern Ihr Kind eine Klassenarbeit am Tag verpasst.
In der Oberstufe werden Entschuldigungsbögen geführt, die bei nicht-volljährigen Schülern von den Eltern abgezeichnet werden müssen. Das Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe entnehmen Sie bitte dem "Entschuldigungsformular der Oberstufe" unter "Wichtige allgemeine Dokumente mit folgendem Link: "Informationen zur neuen Einführungsphase".
Nicht form- und fristgerecht entschuldigte Stunden gelten in allen Jahrgangsstufen als unentschuldigt und erscheinen auf dem Zeugnis. Sie können als Verstoß gegen die Schulpflicht verfolgt werden. Nicht entschuldigte Stunden können mit "ungenügend" bewertet werden.
Der versäumte Unterrichtsstoff und Hausaufgaben sind unverzüglich selbstständig nachzuarbeiten (bei kurzen Fehlzeiten i.d.R. bis zum zweiten Tag des Wiederbesuchs, bei längeren Fehlzeiten nach Absprache mit den Fachlehrern).
Wenn Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Klausuren, mdl. Prüfungen, etc.) versäumt wurden, muss damit gerechnet werden, dass diese direkt am Tag des Wiederbesuches des Unterrichtes nachgeholt werden, in der Regel erfolgt eine Terminabsprache mit dem Fachlehrer.
Bei vorhersehbaren Verhinderungen des Schulbesuchs müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig - mindestens eine Woche vorher - einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
Siehe auch "Beurlaubungen".
Nach dem Quartalsende im November findet der erste Elternsprechtag statt, vor allem für die Warnungen zu Fächern, die nur halbjährlich unterrichtet werden. Der zweite Elternsprechtag findet Anfang Mai nach dem Versand der Warnungen statt. Elternsprechtage finden in der Regel von 15:00/16:00 bis 19:00 Uhr statt (siehe Terminplan).
Außerhalb der Sprechtage stehen die Lehrerinnen und Lehrer nach vorheriger Anmeldung, z.B. über das Sekretariat, in Sprechstunden zur Beratung zur Verfügung. Solche Termine vereinbaren Sie entweder über das Sekretariat oder direkt per Mail mit dem Kollegen/ der Kollegin.
Ausführliche Informationen weiter unten auf dieser Seite.
Bei Verdacht auf infektiöse Krankheiten (Scharlach, Windpocken, Mumps, Masern, Keuchhusten, Corona, Röteln etc.) oder auf Kopfläuse o.ä. informieren Sie bitte umgehend die Schulleitung bzw. geben Sie umgehend im Sekretariat Bescheid. Bei diesen Krankheiten besteht Meldepflicht.
Ist Ihr Kind zuhause erkrankt, lassen Sie es bitte unbedingt zuhause. Ist das Kind in der Schule, wird das betroffene Kind nach Hause geschickt und kann bei bestimmten Infektionskrankheiten erst nach einer Gesundschreibung vom Arzt wieder regulär am Unterricht teilnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler der Sek I erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Schulplaner (Kostenpunkt ca. 5 bis 7 Euro). Er hat einen Kalenderteil, wo die Kinder die Möglichkeit haben, sich wichtige Infos für die einzelnen Tage zu notieren. Primär werden hier die Hausaufgaben festgehalten. Hinter dem Kalenderteil befinden sich Vordrucke für Entschuldigungen im Krankheitsfall und für die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern. Weitere Informationen finden Sie unter "Schulplaner - Hausaufgabenheft und Kommunikationsmittel".
Siehe auch "Krankheitsfall" und "Beurlaubungen"
Studientage (kein Unterricht, Schüler werden mit Aufgaben versorgt): In der Woche vor der Zeugnisausgabe (Ende Januar/ Anfang Juli) finden ganztägige Zeugniskonferenzen statt. Für mündliche Abiturprüfungen (Mai/ Juni) werden etwa zwei Tage benötigt, aber nur ein Tag davon ist unterrichtsfrei. Für schulinterne Lehrerfortbildungen können bis zu zwei Tage pro Schuljahr von der Schulkonferenz genehmigt werden. Für Studientage erhalten die Schüler Aufgaben, die sie zuhause erledigen.
Die Sekundarstufe I darf in den Pausen sowie in der Mittagspause (7. Stunde) nicht das Schulgelände verlassen.
Möchte man sein Kind von dieser Regelung in der Mittagspause befreien, kann man ab Klasse 7 einen formlosen Antrag über das Sekretariat an die Schulleitung stellen. Bewilligt die Schulleitung diesen Antrag, dann erhält die Schülerin/ der Schüler eine "Greencard", also eine Art Ausweis, mit der er/ sie in der 7. Stunde z.B. nach Hause gehen kann zum Essen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass die Kinder pünktlich zum Nachmittagsunterricht ab 14:05 Uhr wieder zurück sind. Die Greencard berechtigt nicht zum Verlassen des Schulgeländes in den normalen Vormittagspausen.
Schülerinnen und Schüler sind auf dem Weg zur Schule und Schulveranstaltungen, während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. Der Schutz erlischt, wenn Schüler mit Einverständnis der Eltern in der Mittagspause oder Oberstufenschülerinnen und -schüler das Schulgelände verlassen.
Jeder Schulunfall muss umgehend dem Sekretariat gemeldet werden, die dort erhältlichen Formblätter müssen innerhalb von drei Tagen dem Sekretariat ausgefüllt wieder vorgelegt werden.
Wertsachen (Handys, mitgebrachte Laptops, Geldbeträge, etc.) sind über die Schule nicht versichert.
Die Versetzungsregeln von Jahrgang 5 bis einschließlich der EF zur Q1 finden Sie auf dieser Seite. Holen Sie immer auch die Beratung bei den betroffenen Fachlehrern ein oder fragen Sie bei komplexen Fällen auch immer die zuständigen Koordinatoren. Gemeinsam finden wir die für Ihr Kind die beste Lösung.
Jede Schülerin/ jeder Schüler kann einen WUPSI-Antrag zur Busbeförderung stellen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Sekretariat oder "HIER zum Download". WUPSI-Anträge sind an die Schule gebunden. Das heißt: Wechselt ein Schüler/ eine Schülerin innerhalb des WUPSI-Gebiets die Schule, muss dennoch ein neuer Antrag an der aufnehmenden Schule gestellt werden. Ausgefüllte Anträge sind immer im Sekretariat abzugeben.
Der Link für die Rückerstattung des Busgeldes finden Sie hier: https://www.bergischgladbach.de/freifahrtberechtigung.aspx
Einer der Grundsätze zur Mitwirkung in der Schule ist im Schulgesetz NRW fest verankert:
„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.“
Dieser Passus entfaltet zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern am Gymnasium Herkenrath, die Ihnen im Folgenden kurz erläutert werden sollen:
Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr statt, in der Regel im November und im Mai. Sie dienen dazu, den Eltern Rückmeldung bzw. einen Überblick über die Leistungen ihres Kindes in den verschiedenen Fächern zu ermöglichen. Ca. eine Woche vor dem Elternsprechtag können zwischen Lehrern und Schülern Termine abgesprochen werden. Für jeden Termin stehen max. 10 Minuten zur Verfügung, d.h. es können in diesem Rahmen keine ausführlichen Beratungsgespräche stattfinden.
Termine werden im Bedarfsfall zunächst direkt von den Lehrkräften an Schüler vergeben. Die Lehrkräfte setzen diese nach pädagogischer Dringlichkeit. Sollten Sie einen Termin bei einem Kollegen/ einer Kollegin wünschen, kann Ihr Kind bei der entsprechenden Lehrkraft nach einem freien Termin fragen. Ebenfalls können Sie die Lehrkraft per Mail kontaktieren.
Immer wieder erleben wir, gerade bei jüngeren Klassen, dass Erziehungsberechtigte den Elternsprechtag nutzen möchten, um die Lehrkräfte besser kennenzulernen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn einige Kolleginnen und Kollegen am Elternsprechtag die wenigen Zeitslots zunächst für pädagogische Beratungen nutzen. Ein bloßes Kennenlernen ist sicherlich auch im Rahmen eines Klassenfestes oder einer anderen schulischen Veranstaltung möglich.
Für ausführliche Besprechung individueller Probleme und Beratungen bei Fördermaßnahmen sollte unbedingt ein separater Termin mit der Lehrkraft vereinbart werden, da im Interesse eines geregelten bzw. koordinierten zeitlichen Ablaufs der 10-Minuten-Takt unbedingt eingehalten werden muss. Ein solcher Termin ist über das Sekretariat oder der schulischen E-Mailadresse der Lehrkraft zu vereinbaren.
Eine weitere Möglichkeit am Schulleben teilzunehmen ist ein Beitritt in den Förderverein der Schule. Eine adäquate Ausrüstung der Klassen- und Fachräume sowie ein zeitgemäßer Medienbestand und eine freundliche Umgebung, in der sich Schüler und Lehrer wohlfühlen, machen moderne Unterrichtskonzepte und das Vermitteln zentraler Kompetenzen erst möglich. Nur so wird ein nachhaltiges Lehren wie Lernen gewährleistet. Ohne den Förderverein und der Mithilfe engagierter Eltern wären derartige Bereicherungen, wie z.B. die Neueinrichtung von drei Computerfachräumen, nicht möglich.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 sollen alle Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schulgemeinde mit Office 365 ausgestattet werden.
Das Office 365 Paket wird vom Schulträger gestellt und ist für alle Schüler und Lehrkräfte für die Dauer der Schulzeit kostenlos zu nutzen. Um eine Lizenz zu erhalten, muss im Vorfeld eine Einverständniserklärung unterschrieben werden. Dieses Formular wie auch die allgemeinen Nutzungsbedingungen finden Sie unter "Elternbriefe"/ Allgemeine Formulare.
Das System ist für sämtliche Klassen vorgesehen, von der fünften Klasse bis zur Q2. Mit verlassen der Schule (also in der Regel nach dem bestandenen Abitur) verliert man die Nutzungsberechtigung.
Nein. Ihre Kinder erhalten (voraussichtlich ab beginn des Schuljahres 20/21) einen kostenlosen Zugang zu Office 365, der Internet-Version von Microsoft-Office. Das Ganze läuft komplett im Internet-Browser Ihrer Wahl. Es muss nichts installiert werden.
Die Schüler/ Lehrer loggen sich über die Webseite oder eine APP ein und nutzen die Schulprogramme nur online, ohne dass sie auf dem Rechner installiert werden müssen. Wenn die Zugangsdaten ausgeteilt sind, loggen sich die Kinder über folgende Webseite ein: https://www.office.com
So ganz unberechtigt sind diese Bedenken nicht. Denn wenn man Zugang zu der oben beschriebenen "Online-Version" hat, bietet Microsoft auch optional den Download von Office 365 zur "Offline-Nutzung" auf bis zu fünf PCs an. Dieser Option muss man aber explizit zustimmen.
Gezwungen wird man dazu nicht und sie ist auch in keinster Weise für schulische Zwecke notwendig. Der Download der "Offline-Version" ist für Nutzer, die bislang keine eigene Office-Installation auf ihrem PC haben, auch durchaus eine gute Sache. Wenn man allerdings auf einem Gerät bereits vorher eine Office-Installation hatte, sollte man hier sehr vorsichtig sein, denn durch die Installation der "Offline-Version" werden ggf. bereits bestehenden Office-Installationen "überbügelt". Das wird spätestens dann zum Problem, wenn die Kinder die Schule verlassen. Denn damit fällt die Berechtigung zur kostenlosen Nutzung von Office 365 weg und man steht plötzlich ohne Office-Installation da.
Wir werden, wenn wir die Zugangsdaten zur Online-Version an die Schülerinnen und Schüler verteilen, ausführliche Benutzerhinweise mitliefern, in denen auf diesen Umstand explizit und sehr deutlich hingewiesen wird. Denn es wäre zugegebenermaßen sehr ärgerlich, wenn man sich gekaufte Office-Versionen "zerschießt". Wie gesagt, von alleine passiert das aber nicht.
Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 werden alle 5. und 6. Klassen in ausgewählten Fächern zusätzlich zur Printfassung mit digitalen Schulbüchern ausgestattet. Wie mit den Lizenzen umzugehen ist, finden Sie nachfolgend.