Krankheitsfall

Ist Ihr Kind in der Sekundarstufe I und aufgrund einer Erkrankung nicht fähig, am Unterricht teilzunehmen, informieren Sie bitte den Klassenlehrer kurz per Email. Die Adresse der Kollegin/ des Kollegen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.gymnasium-herkenrath.de/schule/kollegium

Ein Anruf im Sekretariat ist nicht nötig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Tage der Rückkehr eine von den Eltern/ den Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung mitbringt. Hierfür ist der Schulplaner (Entschuldigungsseiten) zu nutzen. Bei längeren Erkrankungen ist ein Attest vorzulegen.

Ist Ihr nicht volljähriges Kind in der Sekundarstufe II und an einem Klausurtag erkrankt, kontaktieren Sie bitte morgens das Sekretariat. Das in der Oberstufe allgemein gültige Entschuldigungsverfahren ist zu beachten. Vgl..: https://www.gymnasium-herkenrath.de/jahrgange/oberstufe/oberstufe

Bleibt der Schüler dem Unterricht länger (z.B. mehr als drei Tage) fern, kann die Schulleitung verlangen, dass ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Ein Attest kann insbesondere auch dann verlangt werden, wenn sich die Krankheitstage an Ferien anschließen.