Beurlaubung

Beurlaubungen können ausgesprochen werden für besondere Familienfeierlichkeiten, wichtige Vereinstermine oder für absehbare Arzttermine.

Beurlaubungen bis zu drei Tagen kann der Klassenlehrer oder die Stufenleitung genehmigen. Grenzen die Beurlaubungen direkt an Ferien oder soll eine Beurlaubung für besondere Tage wie z.B. dem Tag der offenen Tür oder dem Vorstellungstag der Projektwoche erfolgen, kann die Beurlaubung nur die Schulleitung genehmigen.

Beurlaubungen sollten in der Regel mindestens eine Woche vorher beantragt werden.

Nutzen Sie bitte immer das Formular "Antrag auf Beurlaubung" unter https://www.gymnasium-herkenrath.de/aktuelles/elternbriefe