Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, eine flächendeckende Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren umzusetzen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist der neunjährige Bildungsgang am Gymnasium wieder der Regelfall - auch am Gymnasium Herkenrath. An dieser Stelle werden wir laufend aktualisiert über den Entwicklungsstand des "Projekts G9" sowie die pädagogischen und organisatorische Umsetzung am Gymnasium Herkenrath berichten.
Grundsätzlich gleich zu Beginn: Wir werden G9. Die Leitentscheidung der Regierung lautete, dass zum Schuljahr 2019/2020 alle Gymnasien zu G9 zurückkehren sollen, die sich nicht aktiv für eine Beibehaltung von G8 aussprechen. Die NRW-Koalition setzt darauf, dass die Betroffenen vor Ort selbst am besten wissen, was ihren Bedürfnissen entspricht.
Deshalb erhalten die Schulen für den Umstellungszeitpunkt 2019/20 die Freiheit, im Rahmen der Schulkonferenz - im Konsens mit dem Schulträger - mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln selbst über die Länge des gymnasialen Bildungsgangs an ihrer Schule zu entscheiden. Eine Schule kann nur G8 oder G9 sein - beide Formen können nicht an einer Schule zugleich durchgeführt werden.
In unserer Schulkonferenz im September 2018 wurde sich einstimmig für die Rückkehr zu G9 entschieden.
Die Umstellung auf G9 beginnt mit dem Schuljahr 2019/ 2020. Sie umfasst die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums, also auch die Kinder, die zum Schuljahr 2018/ 2019 im Gymnasium aufgenommen wurden. Eine Erstreckung auf weitere Jahrgänge erfolgt wegen der dann bereits fortgeschrittenen Schullaufbahn nicht.
Die Sekundarstufe I umfasst mit der Umstellung auf G9 nicht mehr die Klassen 5 bis 9, sondern auch noch die Klasse 10. Sie dauert damit sechs Jahre. In diesen sechs Jahren sollen 188 Wochenstunden unterrichtet werden, acht bzw. ab 21/22 sechs davon müssen nicht für alle Schüler verbindlich sein. Heißt konkret: Rein rechnerisch ergeben sich pro Schuljahr damit ca. 31 Wochenstunden.
Es mag etwas verwirrend sein, aber es gibt zwei unterschiedliche G9-Stundentafeln in NRW. Hintergrund ist die verpflichtende Einführung des versetzungsrelevanten Faches "Informatik" zum Schuljahr 2021/22 und die damit zusammenhängende Reduktion der Ergänzungsstundenanzahl.
Die ab 2019 gültige Aufteilung für den gymnasialen G9-Bildungsgang finden Sie unten zuerst stehend. Diese gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die 2018/19 bis 2020/21 in die 5. Klasse eingeschult wurden. In der APOS-I wird sie als "Anlage 3a (auslaufend)" ausgewiesen. Daran anschließend finden Sie die G9-Stundentafel, wie Sie für alle Schülerinnen und Schüler gilt, die ab 2021/22 in Klasse 5 eingeschult werden. In der APOS-I wird sie als "Anlage 3a (ab 01.08.2021 neu ab Klasse 5)" ausgewiesen.
Bei beiden Stundentafeln sind mehrere Bandbreiten eingerichtet, so dass jede Schule ihre spezifischen Schwerpunkte und Profile weiter schärfen kann. Die genaue Ausgestaltung, individuell für unsere Schule mit den verschiedenen Schwerpunkten finden Sie unter "Stundentafeln am GyH".
Erläuterungen zur Stundentafel
Wie die neue Stundentafel für unseren g9 Bildungsjahrgang am Gymnasium Herkenrath aussehen wird, wird aktuell erarbeitet. Auch gilt es hier, noch die Bekanntgabe der Kerncurricula abzuwarten, um pädagogisch sinnvolle Entscheidungen treffen zu können.
Wie sieht es bei G9 mit dem Nachmittagsunterricht aus?
Das kann nicht für alle Schulen pauschal beantwortet werden, denn jede Schule entscheidet selbst, wie sie die Gesamtstundenzahl von 188 Stunden auf die Schuljahre aufteilt. Die Landesregierung betont, dass das G9-Abitur grundsätzlich als Halbtagsschule möglich ist. Dies kommt unserem offenen Ganztag sehr entgegen. Wir haben uns für eine Gleichverteilung in der Mittelstufe entschieden. Am Gymnasium Herkenrath wird in Klasse 5 und 6 gänzlich auf verpflichtenden Nachmittagsunterricht verzichtet. Im Jahrgang 7, 8, 9 und 10 wird in der Regel einmal Nachmittagsunterricht pro Woche stattfinden. Hierbei finden alle Fächer der Fächergruppe I, also Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen, im Vormittag statt.
Grundsätzlich: Wir wechseln zu G9! Am Gymnasium Herkenrath hat es Tradition, dass die jüngeren Schüler, insbesondere die Erprobungsstufen 5 und 6, keinen verpflichtenden Nachmittagsunterricht besuchen. Dabei soll es bleiben.
Bisher war die Frage der Vergabe des "mittleren Abschlusses" (auch "Realschulabschluss" oder "Fachoberschulreife" genannt) im G8-Bildungsgang ein Problem: Denn nach dem Ende der Sekundarstufe I in der Klasse 9 hatten die gymnasialen Schüler noch keinen derartigen Abschluss erworben. Diesen bekamen sie erst am Ende der Einführungsphase (erstes Jahr gymnasiale Oberstufe).
Im G9-Bildungsgang ändert sich das: Die neuen G9-Schüler erwerben am Ende der zehnten Klasse den "mittleren Schulabschluss", nachdem sie an den zentralen Prüfungen teilgenommen haben.
Die zentralen Informationen in Kurzfassung finden Sie unten stehend. Quelle für diese Informationen ist das Ministerium für Schule und Bildung (Bildungsportal NRW), Stand November 2018. Die hier genannten Angaben sind nur ein Rahmen - konkrete Inhalte befinden sich noch im Arbeitsprozess und werden erst in nächster Zukunft veröffentlicht.
Alle öffentlichen Gymnasien werden zum Schuljahr 2019/20 grundsätzlich auf den neunjährigen Bildungsgang (G9) umgestellt. Die Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres 2019/20.
Die Sekundarstufe I umfasst mit der Umstellung auf G9 nicht mehr die Klassen 5 bis 9, sondern auch noch die Klasse 10. Sie dauert damit sechs Jahre. In diesen sechs Jahren sollen 188 Wochenstunden unterrichtet werden.
Nein. Wenn eine Schule nichts weiter unternimmt, stellt sie automatisch zum Sommer 2019 auf G9 um. Schulen, deren Schulkonferenz es beschließt, können, im Konsens mit dem Schulträger, weiterhin das G8-Modell anbieten – allerdings dann ausschließlich als G8-Schule! Das Gymnasium Herkenrath kehrt laut Schulkonferenzbeschluss zu g9 zurück.
Sicher nicht. Trotz aller Kritik an G8 hat sich seit dessen Einführung eine Menge getan: Instrumente der individuellen Förderung, Vertiefungskurse, Projektkurse, Neigungsfächer u.v.m. wurden im Schulgesetz, den Lehrplänen und den Stundentafeln verankert. Dieses Rad wird sicher nicht gänzlich zurückgedreht. Außerdem wird es weitere neue Inhalte geben, die im Laufe konkretisiert werden. Dazu gehören z.B. Digitalisierung und Stärkung des Bereichs Wirtschaft. Die Anforderungen an eine Bildung in der digitalen Welt werden auf Grundlage des neuen Medienkompetenzrahmens NRW in den einzelnen Fächern verankert werden.
Nach einer längeren Diskussionsphase steht mittlerweile fest, dass mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 die zweite Fremdsprache an G9-Gymnasium für die dann in Klasse 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler in Klasse 7 einsetzt. Im Wahlpflichtbereich "Differenzierung" (G9: Klasse 9/10) sowie mit Beginn der Einführungsphase können Schülerinnen und Schüler eine weitere neu einsetzende Fremdsprache erlernen.
Der Wahlpflichtunterricht am Gymnasium soll zweijährig bleiben, aber aufgrund der künftig sechsjährigen Sekundarstufe I an Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang erst ab Klasse 9 einsetzen. Die Möglichkeit, eine dritte Fremdsprache zu erlernen, würde auf diese Weise im bisherigen Abstand von zwei Jahren zum Einsetzen der zweiten Fremdsprache gehalten.
Schülerinnen und Schüler der Gymnasien mit G9 erwerben am Ende der Klasse 10 mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe den mittleren Schulabschluss. In diesem Zusammenhang nehmen sie ab dem Schuljahr 2023/24 wie alle anderen Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen mit sechsjähriger Sekundarstufe I an den Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10) teil.
Das Zentralabitur ist für Schülerinnen und Schüler von g9- und g8-Gymnasien gleich.